01.05.2007 | Zuschuss durch die BA
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wird durch Entgeltsicherung gefördert
In vielen Unternehmen findet man heute kaum noch Mitarbeiter, die über 50 Jahre alt sind. Der demografische Wandel und der damit einhergehende künftige Fachkräftemangel führt erst langsam zu einem Umdenken. Die Bundesagentur für Arbeit bietet deshalb seit Jahren Hilfen zur Eingliederung und Beschäftigungssicherung älterer Arbeitnehmer an. So zum Beispiel die „Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer“ (§ 421j SGB III).
Weil die Fördermaßnahmen bisher noch nicht den erwünschten Erfolg gebracht haben, wurde mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen“ (Abruf-Nr. 071451) nachgebessert. Die Neuregelungen treten zum 1. Mai 2007 in Kraft.
Voraussetzungen Entgeltsicherungsleistungen
Mit der „Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer“ sollen Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, motiviert werden, auch eine geringer bezahlte Beschäftigung anzunehmen. Die daraus resultierenden finanziellen Nachteile werden durch Leistungen der BA abgefedert.
Die Entgeltsicherung wird maximal für zwei Jahre gewährt. Sie besteht aus zwei Komponenten:
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