· Fachbeitrag · Rentenversicherungspflicht
Versicherungspflicht bei selbstständiger PEKiP-Gruppenleiterin
Eine selbstständige Gruppenleiterin nach dem Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP) ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn nach Ansicht des LSG Sachsen-Anhalt übt sie eine „lehrende Funktion“ aus. Maßgeblich für die Tätigkeit sei, dass die Gruppenleiterin bestimmte Bewegungsabläufe vermittelt und anregt (Urteil vom 19.8.2010, Az: L 1 R 175/07; Abruf-Nr. 110626).
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 75 | ID 26745250