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  • 29.08.2014 · Fachbeitrag · Abfindung

    Abfindung nach Kündigung und anschließender Selbstständigkeit

    | Eine Entlassungsentschädigung kann der Arbeitgeber nur dann über die Fünftel-Regelung nach § 34 EStG ermäßigt besteuern, wenn der Arbeitnehmer durch die Zusammenrechnung mit anderen Einkünften einen steuerlichen Nachteil hat. Bei der Prüfung der Zusammenballung sind nach Ansicht des BFH auch spätere selbstständige Einkünfte zu berücksichtigen. |