· Fachbeitrag · Abfindung
Zwei wichtige Entscheidungen zur Abfindung
| Der BFH hat zwei wichtige Entscheidungen zur Abfindung gefällt. Die eine Entscheidung betrifft die Steuerermäßigung trotz Aufsplittung einer Abfindung, die andere den Freibetrag für Abfindungen infolge Entlassung. |
Steuerermäßigung trotz Aufsplittung einer Abfindung
Die ratenweise Auszahlung einer Abfindung in mehr als einem Jahr führt nicht immer dazu, dass der ermäßigte Steuersatz mangels Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr verloren geht.
Das gilt nach Auffassung des BFH insbesondere, wenn ein geringer, hinsichtlich der Steuerprogression zu vernachlässigender Teilbetrag in einem und der Hauptanteil der Abfindung in einem anderen Jahr ausgezahlt wird. Dann ist zumindest für den Hauptanteil die Ermäßigung nach der Fünftel-Regelung zu gewähren, wenn dieser Teil der Abfindung in der Steuerprogression voll durchschlägt (Urteil vom 26.1.2011, Az: IX R 20/10; Abruf-Nr. 111579).
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