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  • 22.01.2016 · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Direktversicherung: Beiträge sind regelmäßig wiederkehrend

    | Schließt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer eine Direktversicherung ab und zahlt den Jahresbeitrag erst bis zum 10. Januar des Folgejahrs, ist diese Beitragszahlung noch dem alten Jahr hinzuzurechnen, entschied das FG Köln. Diese Ansicht bedarf aber noch der Bestätigung des BFH. |