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  • 03.05.2017 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    AGG-Schadenersatz des Arbeitgebers kann steuerfrei sein

    | Muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung zahlen, ist diese Zahlung mangels Lohncharakter steuerfrei. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. |