27.02.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
BFH muss Anforderungen an Zusätzlichkeitserfordernis prüfen
| Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich das Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ bei einer Änderung des Arbeitsvertrags? Konkret bei Gehaltsverzicht mit zeitgleich vereinbarten freiwilligen Zusatzleistungen zur Internetnutzung, zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten? Darüber muss der BFH entscheiden. |
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