· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Bis zum 31.12.2022: Steuer- und beitragsfreier Corona-Bonus von 4.500 Euro in der Pflege
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde § 3 Nr. 11b EStG eingeführt. Diese Vorschrift gestattet es Arbeitgebern, Arbeitnehmern noch bis zum 31.12.2022 bis zu 4.500 Euro als Prämie infolge der Corona-Krise steuer- und beitragsfrei auszuzahlen. Doch nur ganz bestimmte Arbeitnehmer können in den Genuss dieser „brutto wie netto“-Zahlung gelangen. LGP beleuchtet deshalb, welche Arbeitnehmer dies sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. |
Hintergrund: „Corona-Bonus“ Phase I und II
Über § 3 Nr. 11a EStG war es allen Arbeitgebern in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 möglich, den bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei zu leisten („Phase I“). Nun wurde durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz als „Phase II“ der § 3 Nr. 11b EStG eingeführt. Dieser gestattet es Arbeitgebern, noch bis zum 31.12.2022 bestimmten besonders privilegierten Arbeitnehmern nochmals bis zu 4.500 Euro steuer- und beitragsfrei zuzuwenden.
Die Eckdaten des neuen § 3 Nr. 11b EStG
Damit die Leistung des Arbeitgebers bis zur Höhe von 4.500 Euro weder der Besteuerung noch über § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV den Sozialabgaben unterliegt, müssen sechs Voraussetzungen erfüllt werden: Die Leistung des Arbeitgebers erfolgt
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