· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Erholungsbeihilfen: Steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen sind möglich
| Arbeitgeber können mit Erholungsbeihilfen ihre Arbeitnehmer in besonderen Situationen finanziell unterstützen. Diese Möglichkeit ist in der Praxis allerdings wenig bekannt, obwohl sich damit Steuern und Sozialabgaben sparen lassen. |
Steuerfreie Erholungsbeihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit
Steuerfrei bleiben können Beihilfen und Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden. Grundlage sind die Regelungen des Beamtenrechts, die für bestimmte Krankheit-, Geburts- oder Todesfälle Beihilfen des Arbeitgebers vorsehen. Für diese Beihilfen gibt es eine eigene Steuerfreistellung, § 3 Nr. 11 EStG. Die Regelung ist auch für Arbeitnehmer im privaten Dienst anwendbar (R 3.11 Abs. 2 LStR).
Der BFH hat folgende Fälle zu steuerfreien Beihilfen entschieden:
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