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  • · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Fahrt zur Arbeit mit Pkw und Bahn steuerlich bezuschussen?

    | Viele Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsweg mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. vom P+R Parkplatz aus, zurück. Da stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber diese Strecken möglichst steuerfrei bezuschussen kann. |

     

    Antwort | Für die Strecken gelten unterschiedliche steuerliche Spielregeln:

    • Für die Pkw-Nutzung von zu Hause zum P+R Parkplatz kann der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Er kann 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen, wenn ein Arbeitnehmer sein privates Auto für die Fahrten zur Arbeit nutzt. Dafür entstehen 15 Prozent Pauschalsteuer zzgl. Soli und ggf. pauschaler Kirchensteuer. Sozialabgaben fallen nicht an (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG).