· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Neue Spielregeln für Job-Tickets: Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben Arbeitgeber jetzt
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Arbeitgeber können Arbeitnehmern für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterschiedliche Leistungen gewähren, je nachdem welches Verkehrsmittel der Arbeitnehmer nutzt. Bei Job-Tickets wurden mit dem Jahressteuergesetz 2019 die lohnsteuerlich begünstigten Gestaltungsmöglichkeiten durch eine neue Pauschalierungsmöglichkeit erweitert. LGP zeigt, wie sich die Möglichkeiten geschickt nutzen lassen. |
Arbeitgeberleistungen für Fahrten Wohnung‒Tätigkeitsstätte
Grundsätzlich gehört die Erstattung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Seit 01.01.2019 können Erstattungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber zusätzlich eine neue Möglichkeit der Pauschalversteuerung eröffnet.
Steuerfreie Erstattung nach § 3 Nr. 15 EStG
Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
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