· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Fracht-, Liefer- und Versandkosten können in 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze einzurechnen sein
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH
| Im Rahmen der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze können auch Versand- und Verpackungskosten zu berücksichtigen sein. Wann das der Fall ist, hat der BFH jetzt klargestellt und dabei wichtige Fragen zur Bewertung von Sachbezügen beantwortet. Arbeitgeber sollten die Entscheidung kennen, um darauf reagieren zu können. |
Prämienmodell eines Unternehmens
Eine Spedition hatte ihren Arbeitnehmern im Rahmen eines Prämiensystems die Möglichkeit eingeräumt, bei einem Fremdunternehmen Waren zu bestellen. Das Fremdunternehmen stellte der Spedition regelmäßig einen Betrag von 43,99 Euro (brutto) für die Waren in Rechnung sowie regelmäßig eine Versand- und Handlingspauschale von 7,14 Euro (brutto).
Das Finanzamt nahm bei einer Lohnsteueraußenprüfung an, die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze sei mit den Versand- und Handlingskosten überschritten. Die Spedition machte hiergegen geltend, die Übernahme der Versand- und Handlingskosten führe bei ihren Arbeitnehmern zu keinem geldwerten Vorteil und sei daher nicht in die Freigrenze miteinzubeziehen.
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