17.10.2024 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells
| Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das „Zusätzlichkeitserfordernis“ des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird. Die auf den 01.01.2020 rückwirkende gesetzliche Legaldefinition des Zusätzlichkeitserfordernisses in § 8 Abs. 4 EStG durch das Jahressteuergesetz 2021 stellt eine zulässige unechte Rückwirkung dar. So sieht es das FG Rheinland-Pfalz. |
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