· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
In diesen Fällen werden Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Viele lohnsteuerliche Vergünstigungen setzen voraus, dass die zu begünstigende Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Im Jahr 2019 hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit geändert und den Anwendungsbereich erweitert. Darauf hat erst die Finanzverwaltung reagiert ‒ und jetzt der Gesetzgeber. Im Jahressteuergesetz 2020 ist das Zusätzlichkeitskriterium neu definiert worden. LGP erläutert, wie sich dies in der Praxis auswirkt. |
Gehaltsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung
Manche Steuervergünstigungen ‒ z. B. steuerfreier oder pauschalierungsfähiger Arbeitslohn ‒ setzen voraus, dass die begünstigte Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. In diesen Fällen ist eine Gehaltsumwandlung nicht möglich.
| ||
Steuerfrei | Pauschalversteuerung | Weitere Vorschriften |
|
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig