· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Impfprämien und Impf-Benefits ‒ was gilt für die Lohnabrechnung?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Corona-Pandemie beschäftigt die Arbeitswelt weiterhin unentwegt. Viele Arbeitgeber möchten, dass sich möglichst alle Beschäftigten impfen lassen. Zur zusätzlichen Impfmotivation werden teilweise hohe Geld- und Sachprämien sowie andere Vorteile gewährt. LGP klärt, wie solche Sonderleistungen in der Lohnabrechnung zu behandeln sind. |
Interesse der Arbeitgeber an Impfung der Arbeitnehmer hoch
Arbeitgeber haben regelmäßig ein hohes Interesse daran, dass sich ihre Arbeitnehmer impfen lassen. Einerseits wird dadurch der Arbeitnehmer selbst geschützt, andererseits wirkt sich der Impfschutz auch auf die anderen Arbeitnehmer positiv aus. Größere Arbeitsausfälle im Betrieb infolge einer Corona-Infektion lassen sich abwenden und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden verringern.
Die Praxis zeigt jedoch, dass sich nicht alle Arbeitnehmer freiwillig impfen lassen möchten. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann auch der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht zur Impfung verpflichten. Er kann aber Anreize schaffen und geimpften Mitarbeitern besondere Vorteile wie
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