04.03.2014 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Jahres-Job-Ticket durch neue AGB wieder begünstigt
| Erhalten Arbeitnehmer unentgeltliche Jahres-Job-Tickets, gilt nach Ansicht des BFH der volle Wert des Tickets in dem Monat als zugeflossen, in dem der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer aushändigt. Weil dadurch meist die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro überschritten wird, ist das Ticket oft nicht steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG und damit auch nicht sozialversicherungsfrei. Doch es gibt einen Ausweg. |
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