09.08.2022 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
„Pflegebonus“ von 4.500 Euro: Wer profitiert wie?
| Ein Leser fragt: Kann der in § 3 Nr. 11b EStG verankerte steuer- und beitragsfreie „Pflegebonus“ von 4.500 Euro allen Arbeitnehmern gezahlt werden, die in einer entsprechenden Einrichtung tätig sind, also auch Azubis, Aushilfen und Minijobbern? Kann jede begünstigte Person den vollen Betrag erhalten, oder gibt es eine Staffelung nach der Art der Tätigkeiten? |
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