· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Überlassung von Fahrberechtigungen im Personenfernverkehr lohnsteuerlich richtig behandeln
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Unternehmen überlassen ihren Arbeitnehmern auch Jobtickets, BahnCards oder andere Fahrberechtigungen für den Personenfernverkehr oder bezuschussen diese. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. LGP erläutert Ihnen nachfolgend, worauf es bei der Überlassung von Fahrberechtigungen im Personenfernverkehr ankommt und was Unternehmen in der Praxis wissen müssen. |
Die Steuerbegünstigung für den Personenfernverkehr
Seit dem 01.01.2019 sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 15 EStG führt auch zur Sozialversicherungsfreiheit (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV).
Zum Personenfernverkehr gehören Fernzüge der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC), Fernbusse auf festgelegten Linien oder Routen und mit festgelegten Haltepunkten, vergleichbare Hochgeschwindigkeitszüge und schnellfahrende Fernzüge anderer Anbieter, z. B. TGV, Thalys (BMF, Schreiben vom 15.08.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2342/19/10007 :001, Rz. 6, Abruf-Nr. 210780).
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