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Wirtschaft fordert mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie bei der Gesundheitsförderung
| Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben sich an das BMF gewandt. Sie fordern eine Klarstellung der Finanzverwaltung, dass Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung - unabhängig von ihrer Höhe - keinen Arbeitslohn darstellen, wenn diese Maßnahmen „im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ durchgeführt werden. Ferner setzen sie sich dafür ein, die Obergrenze von 500 Euro in § 3 Nr. 34 EStG zu streichen. |
Weiterführender Hinweis
- Das gesamte Schreiben finden Sie auf lgp.iww.de. Geben Sie dazu in den Suchschlitz die Abruf-Nr. 146359 ein.
Quelle: ID 43858350