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  • · Nachricht · Arbeitnehmer-Sparzulage

    BMF aktualisiert Regeln zur Arbeitnehmer-Sparzulage ab 2024

    | Der Gesetzgeber hatte mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz vermögenswirksame Leistungen und Vermögensbeteiligungen ab 2024 attraktiver gemacht. Die Einkommensgrenzen betragen ab dem Kalenderjahr 2024 40.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Jetzt hat das BMF die Anwendungsregeln ‒ u. a. zur Arbeitnehmer-Sparzulage ‒ in einem Schreiben aktualisiert. |

     

    • Zum geförderten Personenkreis zählen nun explizit auch
      • ausländische Arbeitnehmer, die als Grenzpendler oder Grenzgänger in der Bundesrepublik arbeiten, oder

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