04.02.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
BFH schwenkt um: Übernahme von Bußgeld führt zu Arbeitslohn
| Übernimmt eine Spedition Bußgelder, die gegen angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt werden, ist die Kostenübernahme als Arbeitslohn zu werten, entschied der BFH. |
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