· Fachbeitrag · Arbeitslohn
Einnahmen aus Privatliquidation sind Arbeitslohn
| Die Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus stationären wahlärztlichen Leistungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Leistungen sind als Teil des Dienstverhältnisses mit dem Krankenhaus anzusehen, weil das Liquidationsrecht erst aufgrund des Dienstvertrags möglich und die Tätigkeit im geschäftlichen Organismus des Krankenhauses eingebunden ist ( FG Münster, Urteil vom 7.6.2011, Az: 1 K 3800/09 L ; Abruf-Nr. 113327 ). |
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 202 | ID 29759680