23.02.2016 · Fachbeitrag · Arbeitslohn
Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn?
| Handelt es sich um nicht zu versteuernden Schadenersatz, wenn einem Arbeitnehmer für rechtswidrig geleistete Überstunden ein Einmalbetrag als Ausgleich gezahlt wird? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |
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