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  • 24.08.2015 · Fachbeitrag · Arbeitslohn

    Schadenersatz für entgangenen Vorstandsposten ist Arbeitslohn

    | Entschädigungsleistungen eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn sind auch dann steuerpflichtig, wenn es noch gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen war. Das hat das FG Münster bei einem Vorstandsmitglied einer Bank entschieden. |