· Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung
Übernahme von Studiengebühren: Steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerfreie Erstattung?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, übernehmen viele Arbeitgeber für motivierte Arbeitnehmer die Studienkosten und bezahlen diese direkt an die Hochschule. Spätestens in der Lohnbuchhaltung stellt sich dann die Frage, ob es sich bei dieser Kostenübernahme um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn oder um eine steuerfreie Leistung handelt. LGP liefert die Details. |
Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Studiengebühren
Grundsätzlich sind die Studiengebühren, die der Arbeitgeber für ein Studium des Arbeitnehmers übernimmt, lohnsteuerpflichtig. Ausnahmsweise kann die Übernahme der Studiengebühren steuerfrei sein, wenn die Übernahme im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.
Studiengebühren im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses
Werden Studiengebühren im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses durch den Arbeitgeber übernommen, kommt es auf den Einzelfall an (BMF, Schreiben vom 13.04.2012, Az. IV C 5 ‒ S 2332/07/0001, Abruf-Nr. 121226):
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