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  • 30.07.2014 · Fachbeitrag · Auslandstätigkeit

    Anpassung der steuerfreien Kaufkraftzuschläge zum 1. Juli 2014

    | Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Die steuerfreien Beträge wurden turnusgemäß zum 1. Juli 2014 angepasst (BMF, Schreiben vom 11.7.2014, Az. IV C 5 – S 2341/14/10001). |