· Nachricht · Auslandstätigkeit
Auslandsentsendung - neue Kaufkraftzuschläge seit 1. Oktober 2014
| Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können diesen höhere Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags abgelten. Wichtig zu wissen, dass sich die Kaufkraftzuschläge für einige Länder zum 1. Oktober 2014 erhöht haben. |
PRAXISHINWEIS | Der Vorteil des Kaufkraftausgleichs liegt darin, dass diese Zahlung unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 64 Satz 3 EStG beim Arbeitnehmer steuerfrei ist. |
Weiterführender Hinweis
- Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs (§ 3 Nr. 64 EStG); Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge - Stand 1. Oktober 2014 (BMF, Schreiben vom 13.10.2014, Az. IV C 5 - S 2341/14/10001; Abruf-Nr. 143029)
Quelle: ID 43012023