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  • 02.02.2016 · Fachbeitrag · Auslandstätigkeit

    BMF hat Werte für steuerfreie Kaufkraftzuschläge aktualisiert

    | Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten ( § 3 Nr. 64 S. 3 EStG ). Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1. Januar 2016 aktualisiert. |