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  • 04.02.2014 · Fachbeitrag · Auslandstätigkeit

    Steuerfreie Kaufkraftzuschläge für 2014 angepasst

    | Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort durch die Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Die nach § 3 Nr. 64 Satz 3 EStG steuerfreien Beträge wurden für das Jahr 2014 angepasst (BMF, Schreiben vom 13.1.2014, Az. IV C 5 – S 2341/14/10001; Abruf-Nr. 140196 ). |