· Nachricht · Auslandstätigkeit
Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2018
| Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten. Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2018 aktualisiert. |
Weiterführender Hinweis
- BMF, Schreiben „Übersicht der Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2018“ → Abruf-Nr. 200773
Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 73 | ID 45259343