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  • · Nachricht · Auslandstätigkeit

    Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2018

    | Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten. Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2018 aktualisiert. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • BMF, Schreiben „Übersicht der Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2018“ → Abruf-Nr. 200773
    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 73 | ID 45259343