· Nachricht · Auslandstätigkeit
Neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2020
| Die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge wurden zum 01.04.2020 angepasst. Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt (BMF, Schreiben vom 09.04.2020, Az. IV C 5 ‒ S 2341/20/10001 :001). |
Weiterführender Hinweis
- Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge (Stand 01.04.2020) → Abruf-Nr. 46508702
Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 73 | ID 46508703