· Fachbeitrag · Auslandstätigkeit
Werte für steuerfreie Kaufkraftzuschläge aktualisiert
| Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten ( § 3 Nr. 64 S. 3 EStG ). Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1. Oktober 2015 aktualisiert (BMF, Schreiben vom 6.10.2015, Abruf-Nr. 145547 ). |
Weiterführender Hinweis
- BMF-Schreiben, Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1.10.2015, Abruf-Nr. 145547
Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 181 | ID 43682677