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  • 30.08.2013 · Fachbeitrag · Auswärtstätigkeit

    Flugpersonal befindet sich auf Dauer-Auswärtstätigkeit

    | Flugbegleiter haben am Flughafen keine regelmäßige Arbeitsstätte und in der Regel auch keinen „anderen“ Arbeitsplatz. Sie befinden sich somit auf einer Dauer-Auswärtstätigkeit, entschied das FG Münster für eine Stewardess. |