· Fachbeitrag · Auswärtstätigkeit
Tunnelbauer erhält Verpflegungsmehraufwand nur für drei Monate
| Ein Arbeitnehmer, der mehr als drei Monate bei einem Tunnelbauprojekt eingesetzt und dabei an zwei Tunnelausgängen tätig wird, die sieben Kilometer voneinander entfernt liegen, erhält nur für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen, so das Ergebnis einer Entscheidung des FG Köln. |
Die Baustelle ist nach Ansicht des FG nur eine Tätigkeitsstätte, weil der Raum überschaubar ist. Mit einem Kraftfahrzeug lasse sich die Entfernung zwischen den zwei Tunnelausgängen in wenigen Minuten bewältigen (Urteil vom 21.10.2011, Az. 4 K 2532/08; Abruf-Nr. 114133).
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30842380