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  • · Fachbeitrag · Belegschaftsrabatte

    BFH konkretisiert Anwendung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte nach § 8 Abs. 3 EStG

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH

    | Geldwerte Vorteile aus Belegschaftsrabatten bleiben bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Kalenderjahr steuerfrei (§ 8 Abs. 3 EStG). Der BFH hat wichtige Punkte zur Anwendung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte klargestellt, insbesondere was die Anforderungen an den Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung angeht. |

    Grundsätze zum Belegschaftsrabatt

    Steuerlich begünstigt ist der verbilligte oder unentgeltliche Bezug von Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht nur für den Bedarf seiner Arbeitnehmer herstellt, vertreibt oder erbringt

    • zum einen durch den „Rabattfreibetrag“ von 1.080 Euro,