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  • 05.03.2013 · Fachbeitrag · Belegschaftsrabatte

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb eines vergünstigten Jobtickets

    | Räumt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket) ein, fließt der geldwerte Vorteil den Arbeitnehmern in dem Zeitpunkt sofort zu, in dem sie die Jahresnetzkarten erwerben. Entsprechend fließt denjenigen, die das Bezugsrecht nicht ausüben und keine Jahresnetzkarten erwerben, kein Arbeitslohn zu. So lautet das Resümee einer Entscheidung des BFH. |