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  • 23.05.2017 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Berechnung der Überversorgung für Pensionszusagen an den GGf einer GmbH

    | Der BFH hat aktuell seine Überversorgungsgrundsätze bei Pensionsrückstellungen bestätigt. Allerdings hat er die Berechnungsmodalitäten geändert: Bei einer dauerhaften Herabsetzung der Bezüge ist der Maßstab der Aktivbezüge zeitanteilig zu modifizieren. Außerdem fließen variable Gehaltsbestandteile und Sozialversicherungsrenten in die Berechnung ein. |