· Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Neue Bewertung von Pensionsverbindlichkeiten
| Im Februar 2016 wurde eine Änderung des Rechnungszinses für die Bewertung von Pensionsverbindlichkeiten in der Handelsbilanz beschlossen. Damit zusammenhängend wurde auch der Zeitraum für die Durchschnittsberechnung von bisher sieben auf zehn Jahre ausgedehnt. Die Änderungen müssen spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 enden, angewendet werden, können wahlweise aber bereits im Abschluss zum 31. Dezember 2015 berücksichtigt werden. Ein Beitrag unter der Abruf-Nr. 44119540 fasst die Auswirkungen auf die Handelsbilanz zusammen. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 127 | ID 44184509