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  • · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung

    Gemischte Veranstaltung mit betrieblichem und geselligem Teil - wie sind die Kosten aufzuteilen?

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges.mbH, München

    | Unternehmen verknüpfen immer wieder eine fachliche oder betriebliche Veranstaltung mit einer geselligen Veranstaltung. Gern gemacht wird das insbesondere, wenn Arbeitnehmer an verschiedenen Standorten, im Außendienst oder Home-Office arbeiten. Die Rechtslage ist allerdings nicht eindeutig, wie die Aufwendungen für eine solche gemischte Veranstaltung aufzuteilen sind und was in den steuerfreien 110-Euro-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen einzubeziehen ist. LGP stellt Lösungen für die Praxis vor. |

    Wann liegt eine gemischte Veranstaltung vor?

    Reisen sind laut BFH gemischt veranlasst, wenn sie sowohl Elemente enthalten, bei denen die betriebliche Zielsetzung des Arbeitgebers ganz im Vordergrund steht, als auch Elemente, deren Zuwendung sich als geldwerter Vorteil darstellt (BFH, Urteil vom 18.8.2005, Az. VI R 32/03, Abruf-Nr. 053010). Diese Grundsätze sind auf Fälle übertragbar, in denen eine fachliche oder betriebliche Veranstaltung mit einer geselligen Betriebsveranstaltung verbunden wird.

     

    Im Ergebnis führen gemischte Veranstaltungen zu Arbeitslohn, soweit die auf den geselligen Teil entfallenden Aufwendungen pro Arbeitnehmer den Freibetrag von 110 Euro brutto überschreiten. Die Voraussetzungen und Details der steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsveranstaltungen hat LGP bereits umfassend dargestellt (LGP 2/2015, Seite 21 ff; LGP 11/2015, Seite 184 ff.).