· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Gestaltungsoption für steuerfreien Arbeitnehmerausstand
| Arbeitgeber können die Kosten für die Abschiedsfeier ihrer Arbeitnehmer übernehmen. Das funktioniert lohnsteuerfrei, wenn der Arbeitnehmer in den nächsten fünf Jahren ein hohes Dienstjubiläum feiern würde. |
Möglich machen das die LStR 2015. In R 19.5 Abs. 2 Nr. 3 S. 3 LStR ist geregelt, dass der Arbeitgeber eine Feier zum 40-, 50- oder 60-jährigen Dienstjubiläum eines Arbeitnehmers bis zu fünf Jahre vor dem eigentlichen Termin ausrichten kann. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer zum Jubiläum nicht mehr in der Firma arbeiten wird, weil er vorher in Ruhestand geht.
Beachten Sie | Da es sich bei der Jubiläumsfeier um eine Betriebsveranstaltung handelt, sollten Arbeitgeber die Kosten je Teilnehmer unter dem Freibetrag von 110 Euro halten. Sonst wird für die übersteigenden Kosten je Teilnehmer Lohnsteuer fällig, und der Vorsteuerabzug geht verloren.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig