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  • 04.03.2014 · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung / Lohnsteuer

    Zögerliche Umsetzung der BFH-Urteile zur 110-Euro-Grenze

    | Der BFH hatte entschieden, dass weniger Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen als bisher in die Steuerfreigrenze von 110 Euro einfließen. Derzeit lehnen aber viele Finanzämter die Umsetzung der Urteile ab. |