04.03.2014 · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung / Lohnsteuer
Zögerliche Umsetzung der BFH-Urteile zur 110-Euro-Grenze
| Der BFH hatte entschieden, dass weniger Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen als bisher in die Steuerfreigrenze von 110 Euro einfließen. Derzeit lehnen aber viele Finanzämter die Umsetzung der Urteile ab. |
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