· Fachbeitrag · Bewirtung
Bewirtung von Arbeitnehmern und Kunden - das sind die steuerlichen Spielregeln
von StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Grasmück, Walsheim
| Die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten steht regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen. Bewirten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, stellt sich zudem die Frage, ob die Bewirtung zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Besonderheiten ergeben sich, wenn an der Bewirtung auch Kunden oder der Arbeitgeber selbst teilnehmen. LGP zeigt, wie Sie diese Fälle in der Praxis rechtssicher lösen. |
Ausschließliche Bewirtung von Mitarbeitern
Bewirtet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter, sind die Aufwendungen betrieblich veranlasst. Seine Aufwendungen kann er in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Allerdings muss er lohn- und umsatzsteuerliche Besonderheiten beachten.
Verpflegung während einer Auswärtstätigkeit
Seit der Reisekostenreform 2014 ergeben sich bei arbeitgeberseitig gestellten Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit gewährt werden, folgende Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslohns sowie das steuerfreie Erstattungsvolumen (§ 8 Abs. 2 S. 8 EStG bzw. § 8 Abs. 2 S. 9 i.V.m. § 9 Abs. 4a S. 1 bis 7 EStG, BMF, Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/14/10002, Abruf-Nr. 143138):
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