· Fachbeitrag · Dienstwagen
Arbeitnehmer-Zuzahlungen zu Anschaffungskosten eines Dienstwagens auf dem Prüfstand
von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Bei Arbeitnehmer-Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens stellt sich die Frage, wie dieser Eigenbeitrag steuerlich zu behandeln ist. Die Finanzverwaltung hat hierzu seit Jahren einen klaren Standpunkt. Das FG Niedersachsen kontert nun mit einem neuen Standpunkt. Letztlich entscheiden muss es der BFH. |
Ansicht der Finanzverwaltung: Verrechnung bis auf Null
Die Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ‒ ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen ‒ Fahrzeugs können im Zahlungsjahr vom privaten Nutzungswert abgezogen werden (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 3 LStR). Ein danach verbleibender Zuzahlungsbetrag kann in den Folgejahren ‒ bis er aufgebraucht ist ‒ auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden (im Einzelnen LGP 4/2017, Seite 58 → Abruf-Nr. 44589260).
Bei der Fahrtenbuchmethode berechnet die Finanzverwaltung zunächst die Gesamtkosten ohne Abzug der Zuzahlung. Von dem ‒ auf Basis der dienstlichen und privaten Fahrleistungen ‒ prozentual ermittelten Vorteilsbetrag für die Privatnutzung wird dann ebenfalls der Zuzahlungsbetrag abgezogen; ein verbleibender Rest ist bis auf Null in den Folgejahren anrechenbar.
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