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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    BMF: Lohnsteuerliche Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst

    | Die Finanzverwaltung hat die lohnsteuerlichen Spielregeln bei der Dienstwagenüberlassung zusammengefasst. Eine Neuerung gibt es bei der Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. |

     

    Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

    Nutzt der Arbeitnehmer den Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen für die Fahrten zur Arbeitsstätte, kann er statt der 0,03-Prozent-Regelung die Einzelbewertung wählen. Er braucht dann pro Fahrt nur 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu versteuern (BFH, Urteile vom 04.04.2008, Az. VI R 85/04, Abruf-Nr. 081836, BFH, Urteil vom 22.09.2010, Az. VI R 57/09, Abruf-Nr. 104290).

     

    • Beispiel

    Der Arbeitnehmer nutzt den Dienstwagen (Bruttolistenpreis 30.000 Euro) regelmäßig nur an fünf Tagen im Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der monatliche geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:

     

    Privatfahrten: 1 % von 30.000 Euro

    300 Euro

    Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte:

    0,002 % x 30.000 Euro x 35 km x 5 Fahrten

    (Zum Vergleich: 0,03 % x 30.000 Euro x 35 km = 315 Euro)

    105 Euro

     

    Ergebnis: Durch die fahrtenbezogene Berechnung statt der 0,03-Prozent-Regelung reduziert sich der geldwerte Vorteil um 210 Euro (315 ./. 105 Euro).