· Fachbeitrag · Dienstwagen
Dienstwagen für Arbeitnehmer: So lassen sich aktuelle Praxisfragen lösen - Teil 2
von StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Grasmück, Walsheim
| Die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer steht regelmäßig im Fokus von Betriebs- und Lohnsteuer-Außenprüfungen. Arbeitgeber müssen sich im Vorhinein gut wappnen. LGP erläutert in einer Beitragsreihe die Lösung aktueller Praxisfragen bei der Dienstwagenbesteuerung. Im zweiten Teil geht es um Besonderheiten bei der Besteuerung der Privatnutzung, beim Fahrtenbuch und bei Zuzahlungen des Arbeitnehmers. |
Geldwerter Vorteil nur mit Nutzungsverbot vermeidbar
Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers, da er sich die Kosten für einen privaten Pkw spart. Der geldwerte Vorteil fließt dabei bereits mit der (bloßen) Überlassung und der damit verbundenen Möglichkeit einer privaten Nutzung zu, so der BFH (Urteil vom 21.03.2013, Az. VI R 26/10, Abruf-Nr. 188385).
PRAXISHINWEIS | Die Versteuerung eines geldwerten Vorteils lässt sich nur vermeiden, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung arbeitsvertraglich ausschließt - selbst wenn es nur für einzelne Monate gelten soll. |
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