· Fachbeitrag · Dienstwagen
Dienstwagen mit Chauffeur: BMF lässt Alternativen für die Berechnung des geldwerten Vorteils zu
| Für die Ermittlung des zusätzlichen geldwerten Vorteils aus der Fahrergestellung zu einem Dienstwagen wollte der BFH 2013 nur noch die entstandenen Fahrerkosten oder die Kosten einer fremdbezogenen vergleichbaren Dienstleistung zulassen. Das bedeutet mehr Aufwand für Arbeitgeber. Nun lenkt das BMF ein und kehrt zu den ursprünglichen Pauschalen zurück. Doch damit sind für Arbeitgeber nicht alle Probleme gelöst. |
Pauschale Zuschläge für die Fahrergestellung
Steuert den Dienstwagen nicht der Arbeitnehmer selbst, sondern ein Chauffeur, schrieb die Finanzverwaltung schon bisher für nicht rein dienstlich veranlasste Fahrten eine Erhöhung des geldwerten Vorteils für den Dienstwagen selbst um folgende Prozentsätze vor (R 8.1 Abs. 10 Nr. 1 LStR):
- Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen doppelter Haushaltsführung um 50 Prozent.
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