08.07.2014 · Fachbeitrag · Dienstwagen
Kein unterjähriger Wechsel zum Fahrtenbuch möglich
| Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen, darf der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nur dann nach den anteiligen tatsächlichen Kosten ermitteln, wenn das Fahrtenbuch durchgängig für das ganze Kalenderjahr geführt wird. Ein unterjähriger Wechsel von der Ein-Prozent-Regelung ist für denselben Pkw nicht möglich, entschied der BFH. |
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