02.09.2015 · Fachbeitrag · Dienstwagen
Keine Lohnsteuer auf unbefugte Nutzung eines Dienstwagens
| Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen unbefugt, ist kein geldwerter Vorteil auf die Privatnutzung zu versteuern. Die unberechtigte Nutzung hat weder Lohn- noch Entgeltcharakter. Deshalb fallen auch keine Sozialabgaben an. Mit dieser Aussage bestätigt das LAG Köln in einem Arbeitsgerichtsprozess die gefestigte BFH-Rechtsprechung ( LAG Köln, Urteil vom 27.4.2015, Az. 5 Sa 1020/14, Abruf-Nr. 177668 ). |
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