12.02.2013 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung
Beginn der Dreimonatsfrist in „Wegverlegungsfällen“
| Eine doppelte Haushaltsführung wird nach Ansicht des FG Düsseldorf auch dann begründet, wenn ein Arbeitnehmer heiratet, mit seinem Ehegatten außerhalb des Beschäftigungsorts eine neue Wohnung anmietet und die bisherige Erstwohnung am Beschäftigungsort in eine Zweitwohnung umwidmet. In diesem Fall kann der Steuerzahler in den ersten drei Monaten nach der Wegverlegung Verpflegungsmehraufwand geltend machen bzw. der Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen steuerfrei zahlen. |
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