· Fachbeitrag · Elektromobilität
Arbeitnehmer kauft geleastes Dienstfahrrad: Neues zur lohnsteuerlichen Behandlung
von StB Dipl. Finw (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln
| Es hat lohnsteuerliche Konsequenzen, wenn der Arbeitnehmer ein (Elektro-)Fahrrad kauft, das der Arbeitgeber ihm bisher für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit überlassen hat. Die Finanzverwaltung hat jetzt die lohnsteuerlichen Details bekanntgegeben. |
Kauf des (Elektro-)Fahrrads nach Leasingende
Kann der Arbeitnehmer das (Elektro)Fahrrad nach Beendigung der Vertragslaufzeit zu einem geringeren Preis als dem Marktpreis (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG) erwerben, ist der Differenzbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern. Denn der Preisvorteil steht im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, insbesondere weil der Arbeitgeber - durch den Leasingvertrag - an dessen Verschaffung aktiv mitgewirkt hat.
Vereinfachter Wertverlust 60 Prozent nach drei Jahren
Bei der Wertermittlung für gebrauchte (Elektro)Fahrräder lässt die Finanzverwaltung eine Vereinfachung zu. Danach sind nach Ablauf von 36 Monaten 40 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des (Elektro-)Fahrrades inkl. Umsatzsteuer anzusetzen (OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinformation vom 17.05.2017, Abruf-Nr. 195098).
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